Foto: Aus- und Fortbildung
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Übungen
Damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt, müssen die Freiwilligen regelmäßig üben. Jede Abteilung organisiert ihre Übungen selbst, allerdings müssen alle ein bestimmtes Grundprogramm abarbeiten. Die Übungsleiter sind Mitglieder der Abteilungswehren und organisieren die Übungen in ihrer Freizeit.
Ab und zu ist in der Zeitung oder dem Mitteilungsblatt von Feuerwehrübungen zu lesen – hierbei handelt es sich meist um größere Übungen, die einmal jährlich abgehalten werden. Diese Hauptübungen sind jedoch nicht alles: Das Gros der Übungsstunden findet regelmäßig, je nach Abteilung 14-tägig oder monatlich, statt. Die aktiven Mitglieder treffen sich dann abends für rund drei Stunden zum gemeinsamen Training.
In den Übungen werden feuerwehrtechnisches Fachwissen, die Handhabung der zahlreichen Geräte, Einsatztaktik sowie Teamwork vermittelt. Oft stellen die Übungsleiter realitätsnahe Einsatzsituationen nach, um möglichst effizient zu üben.
Truppmann Teil 2
Alle angehenden Feuerwehrfrauen und -männer absolvieren nach der Grundausbildung („Truppmann Teil 1“) ein zweijähriges Ausbildungsprogramm, den sogenannten „Truppmann Teil 2“. In dieser Zeit werden die im Einsatz gewonnenen Erfahrungen vertieft – zugleich ist sie die Vorbereitung auf den nachfolgenden Lehrgang „Truppführer“.
Lehrgänge
Die Voraussetzungen für verschiedene Einsatztätigkeiten erfordern eine qualifizierte Ausbildung. Nur Feuerwehrleute, die diese Ausbildungen erfolgreich absolviert haben, dürfen im Einsatz die entsprechenden Tätigkeiten übernehmen.
Lehrgänge bei den Feuerwehren im Landkreis
Ganz am Anfang steht der Lehrgang Truppmann Teil 1 (auch „Grundausbildung“ genannt). Hier werden alle Feuerwehrneulinge mit den Basics ausgestattet: theoretisches Wissen, rechtliche Rahmenbedingungen, der Ablauf von Lösch- und Hilfeleistungseinsätzen sowie grundlegende Handgriffe wie Schläuche verlegen, Leitern steigen und der Umgang mit Strahlrohren.
In den folgenden zwei Jahren sollen weitere Lehrgänge absolviert werden:
- Sprechfunker – Handhabung der Funkgeräte, Systematik des Sprechfunks, korrektes Sprechen
- Atemschutzgeräteträger – Arbeiten unter Atemschutz, Belastungsübungen, Personensuche
- Einfache Technische Hilfeleistung – Umgang mit Spreizer und Rettungsschere, Rettung aus verunfallten Pkw
- Maschinist – Bedienung der Pumpen und Aggregate, Fahren mit Sondersignal (nur mit Führerschein Klasse C)
Sind die vorangehenden Lehrgänge erfolgreich absolviert, können sich die Feuerwehrleute zu Truppführern ausbilden lassen und im Einsatz die Führung eines Trupps übernehmen.
Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule
Alle weiterführenden Lehrgänge führen hauptamtliche Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal durch, u. a.:
- Gruppenführer (Ausbildung zum Fahrzeugführer)
- Zugführer (Führung mehrerer Fahrzeuge)
- ABC-Einsatz und Führen im ABC-Einsatz (für Gefahrgutzüge)
- Ausbilderlehrgänge (Qualifikation zum Ausbilden im eigenen Landkreis)
Kreisausbildung
Im Rahmen der Kreisausbildung ist die Feuerwehr Bad Rappenau als Dienstleister für den Landkreis Heilbronn bei der Ausbildung von Feuerwehrkameraden eingebunden. Ein erfahrenes Ausbilderteam mit zahlreichen Helfern führt praxisgerechte Lehrgänge durch.
Anmeldungen können nur über die Kommandanten der entsendenden Feuerwehr erfolgen – online über app.kfv-hn.de (Zugangsdaten erforderlich). Eine direkte Anmeldung bei den ausbildenden Feuerwehren ist nicht möglich.
Lernzielkataloge zum Download:

