Foto: Häufige Fragen (FAQ)
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Wasser im Keller – was nun?

Das Auspumpen vollgelaufener Keller ist keine gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr. Versuchen Sie zunächst, mit eigenen Mitteln (schöpfen, aufsaugen) zu helfen. Wird die Feuerwehr tätig, ist das in der Regel ein kostenpflichtiger Einsatz.
- Betreten Sie keine stark überschwemmten Bereiche – Strom- und Ertrinkungsgefahr!
- Schalten Sie den Strom in den betroffenen Bereichen ab.
- Bei häufigen Überschwemmungen: Tauchpumpe, Schöpfeimer, Wasserschieber und Lappen bereithalten.
- Prüfen Sie, ob Rückschlagklappen in Bodenabläufen sinnvoll sind.
Im Notfall: Vorfall über die 112 melden. Bei Unwetterlagen bitten wir um Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kommt.
Darf man Grünabfälle verbrennen?
Im Innenbereich ist das Verbrennen von Grünabfällen unzulässig. Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, sofern sie nicht in den Boden eingearbeitet werden können. Größere Mengen sind vorher der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) anzuzeigen.
Zu beachten:
- Grüngut zu Haufen zusammenfassen, nur trockene Abfälle verbrennen
- Feuer stets beaufsichtigen und kontrollieren
- Sicherheitsabstände: 200 m zu Autobahnen, 100 m zu Bundes-/Landstraßen, 50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
- Feuer und Glut vor dem Verlassen vollständig löschen
- Keine Verbrennung bei Dunkelheit oder starkem Wind
Baum umgestürzt – Feuerwehr rufen?

Blockiert ein umgestürzter Baum auf öffentlichen Flächen wichtige Verkehrswege oder stellt eine Gefahr dar, alarmieren Sie über die 112 (mit genauer Ortsangabe). Im eigenen Garten ohne Gefahr ist die Feuerwehr nicht zuständig – beauftragen Sie dann eine Fachfirma. Solche Einsätze sind in der Regel kostenpflichtig.
Ich habe ein Wespennest – soll ich die Feuerwehr rufen?
Die Entfernung von Insektennestern gehört nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr – Wespen und Hornissen stehen unter Naturschutz. Wenden Sie sich an einen Schädlingsbekämpfer. Nur wenn eine akute Gefahr für die Gesundheit besteht (z. B. Kindergarten, Hauseingang eines Mehrfamilienhauses) und keine andere Möglichkeit besteht, kann die Feuerwehr tätig werden.
Wo kann ich meinen Feuerlöscher prüfen/füllen lassen?
Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre von einer Fachfirma geprüft werden – ablesbar am Prüfsiegel. Die Feuerwehr Bad Rappenau kann keine Feuerlöscher prüfen oder befüllen. Bitte wenden Sie sich an eine Fachfirma in Ihrer Nähe.
Wann kommen wie viele Feuerwehrfahrzeuge?
Welche Einheiten alarmiert werden, regelt die Alarm- und Ausrückeordnung. Die Einsatzarten werden Gefahrenabwehrstufen (GAS) „Feuer 1–4“ bzw. „Technische Hilfe 1–4“ zugeordnet – so erhält jeder Bürger im Landkreis die gleiche Hilfe.
- GAS 1 – z. B. Kleinbrand, Pkw-Brand, Ölspur, Türöffnung: 1 Löschfahrzeug
- GAS 2 – z. B. Zimmerbrand, Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person: 2 Löschfahrzeuge + Drehleiter/Rüstwagen
- GAS 3 – z. B. Zimmerbrand mit Menschenleben in Gefahr: 3 Löschfahrzeuge + Drehleiter/Rüstwagen
- GAS 4 – z. B. Brand Krankenhaus/Fabrik: zusätzlich Sonderfahrzeuge weiterer Feuerwehren + Einsatzleitwagen 2
Türe verschlossen – kann man die Feuerwehr rufen?

Haben Sie sich ausgesperrt, sollte zunächst ein Schlüsseldienst verständigt werden. Die Feuerwehr öffnet Türen nur im Notfall – etwa wenn eine hilflose Person vermutet wird oder Brandgefahr besteht (z. B. eingeschalteter Herd). Besteht keine Gefahr, ist dies nicht Aufgabe der Feuerwehr; ein dennoch angeforderter Einsatz ist kostenpflichtig.
